21
Mar
Kontraposition im Bundestag
Laut Spiegel-Artikel Aussage von Sevim Dagdelen, Linkspartei/PDS:
Es ist unglaublich, dass eine Richterin, die nach deutschem Recht entscheiden soll, den Koran und den marokkanischen Kulturkreis heranzieht. Man kann Gewalt an Frauen nicht mit dem Koran rechtfertigen, denn der sieht kein Recht auf körperliche Übergriffe vor.
Kontraponiert man den zweiten Satz ergibt sich: “Sieht der Koran ein Recht auf körperliche Übergriffe vor, so kann man Gewalt damit rechtfertigen (im deutschen Recht)”. Wenn das die Aussage von Frau Dagdelen war zu dem Thema und sie meint, was sie sagt, sollte man über ihr Bundestagsmandat evtl. auch nochmal nachdenken.

