03 Nov

Minuziös

Friday November 03rd 2006, 9:56 am
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Die wöchentliche Arbeitszeit der Beschäftigten beträgt 40 Stunden und 6 Minuten. Bei schwerbehinderten Beschäftigten wird auf die Erbringung der 40 Stunden übersteigenden Arbeitszeit verzichtet, sodass für diese Beschäftigten eine Arbeitszeit von 40 Stunden gilt.

Wie lange die Tarifparteien im öffentlichen Dienst wohl um diese 6 Minuten gerungen haben. Immerhin dürfen schwerbehinderte Kollegen durchschnittlich jeden Tag eine Minute und 12 Sekunden früher den Heimweg antreten.

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