23 Feb

Sinn und Unsinn

Friday February 23rd 2007, 6:54 pm
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von gewissen Regeln einer wohlbekannten Internet-Auktionsplattform:

Sie haben bei eBay folgendes Angebot eingestellt:

250087686273 - Interaktive Sprachreise - Italiano Sprachkurs 1
250087683307 - München 3D - Interaktiver Luftbild Stadtplan
250087645796 - GeForce 6800GS Super 512MB/DDR3 PCIe mit Garantie

Ihr Angebot verstoesst gegen die eBay-Grundsaetze verbotene Links und wurde deshalb von eBay entfernt. Die angefallenen Gebuehren fuer das beendete Angebot wurden Ihrem eBay-Verkaeuferkonto gutgeschrieben und alle an dem Angebot beiteiligten Mitglieder wurden ueber die Beendigung informiert.

Ich dachte, es wäre gute Sitte, Angebote mit genug Information zu versehen, dass der Käufer weiß, was er kauft oder ersteigert. Aber gewisse eletronische Buchten mögen das nicht, auch wenn es sich nur um Verweise auf Herstellerangaben, Tests in Zeitschriften oder ähnlichen Dingen handelt:

Es ist grundsaetzlich verboten, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen sowie Verlinkungen und andere Verbindungen (z.B. Buttons) zu Live-Chat-Systemen in die eBay-Artikelseiten einzufuegen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon.

Ist sowas die Konsequenz weltfremder Verlinkungverbots-Urteile, die von rechtlichen Institutionen getroffen werden, die das Internet nicht wirklich verstanden haben? Oder will die Firma vermeiden, dass Leute an ihnen vorbei (und damit vermutlich an ihrem Geldbeutel vorbei) Informationen beschaffen, austauschen und Geschäfte machen?

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